Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Rechtsform der WEG ist für Gruppen sinnvoll, die zusammen planen und bauen wollen, im Anschluss aber individuelle Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohnungen/Häuser sein möchten. Sie wird erst dann wirksam und regelt das gemeinschaftliche Leben der einzelnen Mitglieder, wenn das Bauprojekt abgeschlossen ist. Jeder ist Eigentümer und Eigentümerin seiner Wohneinheit und kann über sein/ihr Eigentum frei verfügen (Vererbung, Verkauf, Vermietung). Zudem ist jeder Miteigentümer/Miteigentümerin an den Gemeinschaftsflächen, wie Gemeinschaftsräume, Treppenhaus oder Garten beteiligt. Abstimmungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, werden mit Mehrheitsentscheidung in Eigentümerversammlungen getroffen. Um die Gruppe und deren Eigentum im Sinne des Projektes zu gestalten, ist eine ausgestaltete Gemeinschaftsordnung und das Einräumen von Vorkaufsrechten sinnvoll.

Praxistipps

  • Damit der Projektcharakter sichtbar wird, ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung für die Gemeinschaftsflächen (nach Miteigentumsanteilen oder "nach Kopf") erforderlich.
  • Es ist möglich, einen ideellen Verein oder GbR zu gründen, in dem jeder Wohnungseigentümer und jede Wohnungseigentümerin Mitglied sein muss.
  • Vor Fertigstellung der Wohneinheiten, also bevor eine WEG gegründet werden kann, besteht die Möglichkeit in einer GbR organisiert zu sein.

Beispiele von Rechtsformen