Miete

Viele Menschen können oder wollen kein Wohneigentum erstehen. Um ihre Idee des gemeinschaftlichen Wohnens realisieren zu können, brauchen sie einen Investor/eine Investorin, der das Projekt baut und der ihnen die Immobilie vermietet.


Kooperationsvereinbarung
Hierbei sollte frühzeitig eine Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen Investor/ jeweiligen Investorin getätigt werden, um die Zusammenarbeit zu klären und so ein partnerschaftliches Verfahren zu ermöglichen.
Zu klärende Fragen:

  • Möglichkeit und Grenzen der Mitbestimmung der Wohngruppe an der Planung
  • Umgang mit Gemeinschaftsbereichen und Freiflächen (Wer trägt hier die Miet- und Unterhaltungskosten?)
  • Belegungs- und Vorschlagsrechte bei Neuvermietung

General- oder Einzelmietung?
Normalerweise läuft eine Vermietung folgendermaßen ab: Der Vermieter/die Vermieterin schließt Einzelmietverträge mit den einzelnen Projektmitgliedern ab. Gemeinschaftsflächen werden an die gesamte Gruppe vermietet, die anfallenden Kosten werden auf die einzelnen Mitglieder umgelegt.
Die Gruppe kann auch als Generalmieter für sämtliche Räumlichkeiten auftreten. Dabei schließt sie ihrerseits Einzelmietverträge mit den einzelnen Mitgliedern ab. Die Gruppe hat so mehr Selbstständigkeit.


Höhe der Wohnkosten
Im Grundsatz finanziert sich Gemeinschaftliches Wohnen zur Miete wie jede individuelle Mietwohnung. Der Mietpreis ist davon abhängig, ob es sich um frei finanzierte oder geförderte Wohnungen handelt. Hinzu kommen bei dieser Wohnform die anteiligen Kosten für Gemeinschaftsflächen.

Weitere Informationen können Sie aus folgenden Broschüren entnehmen: